Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.2018 - 6 B 48.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12916
BVerwG, 03.05.2018 - 6 B 48.18 (https://dejure.org/2018,12916)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.2018 - 6 B 48.18 (https://dejure.org/2018,12916)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 6 B 48.18 (https://dejure.org/2018,12916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auslösung der dreijährigen Wartefrist für die Gewährung staatlicher Finanzhilfe durch den Betrieb einer Mittelschule ausschließlich mit den Klassenstufen 5 und 6; Zuschussfähigkeit einer Ersatzschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslösung der dreijährigen Wartefrist für die Gewährung staatlicher Finanzhilfe durch den Betrieb einer Mittelschule ausschließlich mit den Klassenstufen 5 und 6; Zuschussfähigkeit einer Ersatzschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2018 - 6 B 48.18
    Dies folgt aus § 120 Abs. 1 VwGO, der Kläger darauf verweist, die versehentlich unvollständige Bescheidung des Klagebegehrens durch einen Antrag geltend zu machen, das lückenhafte Urteil durch eine nachträgliche Entscheidung über den übergangenen prozessualen Anspruch zu ergänzen (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. November 1988 - 3 C 19.87 - BVerwGE 81, 12 ; Beschlüsse vom 14. April 1999 - 2 BN 1.98 - juris Rn. 5 und vom 9. Dezember 2010 - 4 B 49.10 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 18.06.2007 - 2 B 36.07

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2018 - 6 B 48.18
    Dieser gesetzliche Begriff erfasst Verstöße des Gerichts gegen verwaltungsprozessrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, die den äußeren Ablauf des gerichtlichen Verfahrens betreffen (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1994 - 6 B 17.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 3 und vom 18. Juni 2007 - 2 B 36.07 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln - Gerichtliche Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2018 - 6 B 48.18
    Dies folgt aus § 120 Abs. 1 VwGO, der Kläger darauf verweist, die versehentlich unvollständige Bescheidung des Klagebegehrens durch einen Antrag geltend zu machen, das lückenhafte Urteil durch eine nachträgliche Entscheidung über den übergangenen prozessualen Anspruch zu ergänzen (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. November 1988 - 3 C 19.87 - BVerwGE 81, 12 ; Beschlüsse vom 14. April 1999 - 2 BN 1.98 - juris Rn. 5 und vom 9. Dezember 2010 - 4 B 49.10 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 05.07.2023 - 1 B 11.23

    Verknüpfung der Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde auch deshalb unzulässig ist, weil der Kläger keine Wiedereinsetzung in die versäumte gesetzliche Frist für die Begründung der Beschwerde verlangen kann oder ob ihm eine solche Wiedereinsetzung zu gewähren wäre (§ 60 Abs. 1 VwGO vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 6 B 48.18 - juris Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 01.07.2020 - 2 A 479/18

    Schulfinanzierung; Förderrichtlinie; finanzielle Unterstützung von Ersatzschulen;

    Fehlt die Genehmigung, können bei der Zusammenlegung von Schulen/Schularten zu einer Ersatzschule bereits abgelaufene Wartefristen einzelner Schulen ohnehin nicht auf die Wartefrist einer anderen Schule/Schulart bzw. anderer Schulen/Schularten angerechnet werden (vgl. Senatsurt. v. 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 -, juris Rn. 38; Senatsurt. v. 5. September 2017 - 2 A 3/16 -, juris Rn. 18 ff.; nachfolgend bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 2018 - 6 B 48.18 -, juris Rn. 9, zur inhaltsgleichen Vorschrift § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsFrTrSchulG n. F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht